EU‑Entwaldungsverordnung (EUDR): Entwaldungsfreie Produkte ab 2026

Mit der EU‑Entwaldungsverordnung (EUDR) und der geplanten Aktualisierung der Governance‑Verordnung für Energieunion und Klimapolitik verschiebt sich der Fokus weiter auf globale Lieferketten und den Abbau fossiler Subventionen. Beides betrifft direkt jene österreichischen Unternehmen, die Rohstoffe wie Holz, Kaffee, Kakao oder Soja importieren, sowie Energieversorger, Industrie und große Verbraucher fossiler Energien.

EU‑Entwaldungsverordnung (EUDR): Entwaldungsfreie Produkte ab 2026

Die EU‑Entwaldungsverordnung (EUDR, VO (EU) 2023/1115) verpflichtet Unternehmen, nur noch „entwaldungsfreie“ und legal erzeugte Produkte wie Holz, Rindfleisch, Soja, Palmöl, Kakao, Kaffee und Kautschuk in der EU zu verkaufen oder zu importieren. Nach mehrfacher Verschiebung gilt nun ein gestaffelter Start: Große und mittlere Betreiber müssen die Vorgaben ab 30. Dezember 2026 einhalten; kleine und Kleinstunternehmen haben voraussichtlich Zeit bis 30. Juni 2027.

Wesentliche Pflichten für betroffene Unternehmen:

  • Sorgfaltspflicht (Due Diligence) mit Risikoanalyse zu Entwaldung und Rechtsverstößen im Ursprungsland.

  • Rückverfolgbarkeit bis zur Parzelle (Geodaten) über ein EU‑Informationssystem („Due Diligence Register“).

  • Abgabe einer Due‑Diligence‑Erklärung vor dem Inverkehrbringen; Verstöße können zu Bußgeldern und Vermarktungsverboten führen.

Warum ist das für österreichische Unternehmen wichtig und was ist zu tun?
  • Relevanz für Importeure, Händler und Marken im Lebens‑ und Genussmittelbereich, Holz‑ und Möbelhandel, Papier, Bau‑ und DIY‑Handel.

  • Höhere Anforderungen an Lieferantenauswahl, Vertragsgestaltung und Datenqualität entlang der Lieferkette.

To Do:

  • Relevante Warengruppen und Lieferketten identifizieren; prüfen, ob EUDR‑Rohstoffe betroffen sind.

  • Lieferanten auf EUDR‑Tauglichkeit prüfen, Geodaten und Nachweise einfordern, ggf. Herkunftsländer mit hohem Risiko meiden.

  • Interne Prozesse, IT‑Systeme und Verantwortlichkeiten für Due Diligence und Meldewesen aufsetzen, um bis 2026/2027 voll handlungsfähig zu sein.

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