Nachhaltigkeitsberichte werden in Europa künftig ähnlich wichtig wie Finanzberichte. Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) führt die Europäische Union neue Berichtspflichten für Unternehmen ein. Ziel ist es, mehr Transparenz über Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen (ESG) zu schaffen und Investoren sowie der Öffentlichkeit vergleichbare Nachhaltigkeitsinformationen bereitzustellen.
Die Richtlinie wurde am 14. Dezember 2022 verabschiedet, am 5. Januar 2023 trat sie in Kraft und gilt grundsätzlich für Berichtsjahre ab 1. Januar 2024.
In Österreich erfolgt die Umsetzung durch das Nachhaltigkeitsberichtsgesetz (NaBeG). Der österreichische Nationalrat hat dieses Gesetz am 21. Jänner 2026 beschlossen, um die EU-Vorgaben in nationales Recht zu übertragen.
Für viele Unternehmen bedeutet das: Nachhaltigkeit wird künftig ein fixer Bestandteil der Unternehmensberichterstattung.
Große Unternehmen müssen zuerst berichten. Dazu zählen Unternehmen, die mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllen:
mehr als 250 Mitarbeitende
mehr als 50 Mio. € Umsatz
mehr als 25 Mio. € Bilanzsumme
Diese Unternehmen müssen ihre Nachhaltigkeitsdaten erstmals für das Geschäftsjahr 2025 oder 2027 (je nach Reformstand) veröffentlichen.
In weiteren Schritten werden auch:
börsennotierte KMU
große Tochterunternehmen internationaler Konzerne
in die Berichtspflicht aufgenommen.
Gleichzeitig arbeitet die EU an vereinfachten Standards für KMU, damit kleinere Unternehmen nicht übermäßig belastet werden.
ie Berichterstattung erfolgt nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Diese definieren detailliert, welche Informationen Unternehmen offenlegen müssen.
Typische Inhalte sind:
CO₂-Emissionen
Energieverbrauch
Klimarisiken
Ressourcennutzung
Arbeitsbedingungen
Diversität
Lieferkettenstandards
Compliance
Antikorruption
Risikomanagement
Ein zentrales Konzept ist dabei die „doppelte Wesentlichkeit“: Unternehmen müssen sowohl
ihre Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft
sowie die Risiken des Klimawandels für ihr Unternehmen
analysieren und berichten.
Der erste Schritt ist zu klären, ob das Unternehmen tatsächlich unter die Berichtspflicht fällt.
Dabei helfen:
Steuerberater:innen
Wirtschaftsprüfer:innen
Branchenverbände
Eine erste Orientierung bieten auch Informationsseiten von Behörden und Wirtschaftskammern.
Unternehmen sollten sich grundlegende Fragen stellen:
Welche Klimaziele verfolgt das Unternehmen?
Welche Risiken entstehen durch Klimawandel oder Regulierung?
Welche Chancen ergeben sich durch nachhaltige Technologien?
Diese strategische Perspektive ist ein zentraler Bestandteil der CSRD-Berichterstattung.
Die größte Herausforderung ist häufig die Datenerhebung.
Wichtige Daten sind beispielsweise:
Energieverbrauch
Treibhausgasemissionen
Materialverbrauch
Lieferketteninformationen
Viele Unternehmen müssen dafür erstmals interne Datensysteme aufbauen.
Ein Kernelement der CSRD ist die sogenannte doppelte Wesentlichkeitsanalyse.
Dabei wird untersucht:
welche Nachhaltigkeitsthemen für das Unternehmen besonders relevant sind
welche Auswirkungen das Unternehmen auf Umwelt und Gesellschaft hat
Diese Analyse bildet die Grundlage für den gesamten Bericht.
Der Nachhaltigkeitsbericht muss künftig:
Teil des Lageberichts sein
digital eingereicht werden
extern geprüft werden
Das NaBeG sieht außerdem vor, dass Nachhaltigkeitsberichte künftig ähnlich streng kontrolliert werden wie Finanzberichte.
Viele Unternehmen sind derzeit unsicher, welche Anforderungen genau gelten. Folgende Informationsquellen sind besonders hilfreich:Behörden und öffentliche Stellen
Unternehmensserviceportal Österreich
https://www.usp.gv.at
Bundesministerium für Justiz
https://www.bmj.gv.at
Wirtschaftskammer Österreich (WKO)
https://www.wko.at
Europäische Kommission – Sustainable Finance
https://finance.ec.europa.eu
Diese Quellen bieten Leitfäden, FAQs und Webinare zur Umsetzung der neuen Berichtspflichten.
© Text:
Bundesministerium für Justiz – Nachhaltigkeitsberichterstattung
https://www.bmj.gv.at/themen/Zivilrecht/Richtlinie-über-die-Nachhaltigkeitsberichterstattung.html
Umsetzung der CSRD in Österreich (NaBeG)
https://ksw.or.at/berufszugang-berufsanwaerterinnen/nabeg-csrd/
European Sustainability Reporting Standards (ESRS)
https://de.wikipedia.org/wiki/European_Sustainability_Reporting_Standards
EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung
https://de.wikipedia.org/wiki/Richtlinie_(EU)_2022/2464_(CSRD)
© Fotos: www.freepik.com
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