Neue Förderung: aws Wachstums-Investition für KMU und Technologie

Kurzbeschreibung des Förderaufrufes bzw. der Förderrichtlinie:

Mit aws Wachstumsinvestition (KMU & Technologie) werden Unternehmen bei Wachstums- und Innovationsprojekten zum Ausbau der Marktposition mit Zuschüssen unterstützt. 

Ziel dieser Förderschiene ist es, KMU dabei zu unterstützen, fossile Materialien und Rohstoffe in ihren Produktionsprozessen zu reduzieren oder vollständig zu ersetzen. Dies umfasst insbesondere Investitionen zur Substitution konventioneller, fossil basierter Materialien – etwa den Ersatz künstlicher Beschichtungen durch natürliche, nachwachsende Materialien.

Darüber hinaus werden auch jene KMU adressiert, die bereits (Vor-)Produkte auf Basis nachwachsender Rohstoffe herstellen und mit ihren Investitionen einen Beitrag zur Marktdurchdringung nachhaltiger Alternativen leisten.

Facts zur Förderung
Titel der Förderungaws Wachstumsinvestition (KMU & Technologie)
KurzbeschreibungUnternehmen bei Wachstums‑ und Innovationsprojekten unterstützen – auch mit Fokus auf Kreislaufwirtschaft und nachhaltige Technologien.
Geförderte BundesländerNiederösterreich, Oberösterreich, Vorarlberg (Achtung: für Vorarlberg sind die Mittel erschöpft)
Gültig von – bis11.06.2025 – 30.06.2027
Antragsteller:innenKMU mit Sitz oder Betriebsstandort in Österreich
Gesamtvolumen des Calls13.080.809 €
Betroffenes Spezifisches Ziel (SPZ)SPZ 2.6: Übergang zu einer ressourceneffizienten Kreislaufwirtschaft
MaßnahmeM7 Förderung ressourceneffizienter Kreislaufwirtschaft
Abwickelnde FörderstelleAustria Wirtschaftsservice GmbH (aws) / ERP‑Fonds
Adresse FörderstelleRechte Wienzeile 225, 1120 Wien
AnsprechpersonLuc Pfefferkorn
E-Maill.pfefferkorn@aws.at
Telefon+43 (1) 50175‑279
Weitere Infos & Anmeldunghttps://www.aws.at (Registrierung über aws‑Fördermanager)

 

Wer wird gefördert?

Die aws‑Förderung richtet sich vor allem an:

  • KMU in Österreich – kleine und mittlere Unternehmen mit technologischen, produktiven oder wachstumsorientierten Projekten
  • Unternehmen mit innovativem Anspruch oder grünen Geschäftsfeldern
  • Projekte mit einem Investitionsvolumen von mind. EUR 300.000

Wichtig: Die Förderung wird nur in Kombination mit einem aws erp‑Kredit vergeben (zinsgünstige Kreditkomponente und Zuschuss kombiniert).

Was wird gefördert?

Gefördert werden aktivierbare Investitionen im Unternehmen, z. B.:

  • Maschinen, Anlagen, Produktions‑ und Prozessinnovationen
  • IT, EDV‑Systeme, digitale Technologien
  • Gebäude‑ und Bauinvestitionen im betrieblichen Kontext
  • Investitionen zur Verbesserung der Energieeffizienz & Treibhausgas‑Reduktion

 

Nicht förderbar sind z. B.:

  • Personalkosten
  • Grundstückskäufe oder bestehende Gebäude
  • gebrauchte Güter
  • Leistungen zwischen verbundenen Unternehmen
Besonderheiten und Klimarelevanz

Diese aws‑Förderung zielt nicht nur auf Wachstum, sondern ausdrücklich auf technologisch innovative und ökologisch relevante Vorhaben. Besonders Projekte, die zu mehr Energieeffizienz, Treibhausgas‑Reduktion oder zur Verbreitung klimaschonender Technologien beitragen, passen gut in die Programmstruktur.

Beispiele:

  • Einführung smarter Steuerungssysteme zur Energieoptimierung
  • Produktion innovativer Technologiekomponenten mit geringeren CO₂‑Emissionen
  • Digitalisierung zur Effizienzsteigerung von Produktionsprozessen
Einreichfristen

Einreichung jederzeit möglich bis zu den jeweiligen Call‑Fristen (mind. bis 30.12.2027 für viele EFRE‑Zielsetzungen).
Wichtig: Der Antrag muss vor Projektbeginn gestellt werden. Erst danach darf das Förderprojekt umgesetzt werden.

Die Bearbeitungsdauer bei aws beträgt in der Regel 1 bis 3 Monate, abhängig vom Projektumfang und den benötigten Nachweisen.

Wie läuft die Antragstellung?
  1. Projektidee definieren: klare Investitions‑ und Wirkungsaussagen (z. B. Klima‑ oder Technologieeffekt)
  2. Antrag über den aws Fördermanager einreichen (inkl. Awareness‑Fragebogen, Mitarbeiter:innen‑Nachweisen etc.)
  3. Bewilligung durch aws in Verbindung mit einem aws erp‑Kredit
  4. Projektumsetzung & Endabrechnung mit umfangreichen Nachweisen (Publizität, Preisangemessenheit, separate Kostenkodierung)

 

Aufgrund der EFRE‑Bedingungen sind verpflichtende Dokumentations‑ und Publizitätspflichten (z. B. drei Vergleichsangebote bei Investitionsgütern) zu erfüllen.

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