Förderprogramm – FTI-Initiative für die Transformation der Industrie

Die FTI-Initiative für die Transformation der Industrie des Klima- und Energiefonds soll zur Klimaneutralität der Industrie bei gleichzeitiger Standortsicherung beitragen. Ziel ist die Steigerung der Innovationsfähigkeit österreichischer Unternehmen und Forschungseinrichtungen sowie ihrer Wettbewerbsfähigkeit in internationalen Wertschöpfungsketten für zukunftsfähige Netto-Null-Technologien. Für die aktuelle Ausschreibung steht ein Budget von max. 60 Mio. Euro zur Verfügung. 

Einreichzeitraum

08.10.2025 – 29.04.2026 12:00 Uhr
Status: Laufend
Zielgruppe: Forschungseinrichtungen, Sonstige, Unternehmen
Budget: 60.000.000 EUR

Strategische Ziele des Förderprogramms
  • Ziel 1: Die klimaneutrale industrielle Produktion in Österreich wird demonstriert
  • Ziel 2: Die Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen produzierenden Industrie im globalen Markt wird gesteigert
  • Ziel 3: Die Positionierung Österreichs in internationalen Wertschöpfungsketten wird diversifiziert und die Resilienz des österreichischen Industriestandorts gestärkt
Die Unterstützung erfolgt durch die Förderung von:
  • Forschungs- und Demonstrationsvorhaben und deren Kombination, um den Transfer von der Forschung in den Markt zu beschleunigen
  • Qualifizierungsnetzwerken für den Kompetenzaufbau
  • Aufbau hochwertiger F&E-Infrastruktur für anwendungsorientierte Forschung


Diese Ausschreibung richtet sich an Unternehmen, insbesondere des produzierenden Bereichs inkl. Energieversorgungsunternehmen, Technologieanbietende bzw. Zulieferbetriebe entlang der Wertschöpfungskette und Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung.

Wer wird gesucht?

Diese Ausschreibung richtet sich an Unternehmen, insbesondere des produzierenden Bereichs inkl. Energieversorgungsunternehmen, Technologieanbietende bzw. Zulieferbetriebe entlang der Wertschöpfungskette und Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung.

Gesucht werden innovative Technologien und Systemlösungen in den Bereichen:

  • Elektrifizierung und Energieeffizienz
  • Kreislaufwirtschaft
  • Industrielle Symbiose
  • CO₂-neutrale Gase und Wasserstoff
  • Kohlenstoffabscheidung, -nutzung und -speicherung
  • Flexibilisierung

 

Unterstützt wird auch die Fertigungsvorbereitung und die Erprobung von zukunftsfähigen Netto-Null-Technologien.

Das Programm weist im Vergleich zu anderen FTI-Initiativen einen höheren Umsetzungscharakter auf und ermöglicht die Demonstration von Innovationen im realen Umfeld als Grundlage für eine großtechnische Anwendung.

Vor der Einreichung ist ein verpflichtendes Beratungsgespräch mit Mitarbeiter:innen der FFG und/oder der KPC für Leitprojekte, P&D-Anlagen sowie für kombinierte Projekte durchzuführen. Bei der Projektentwicklung und vor der Einreichung eines Projektantrags wird eine Abstimmung mit den Innovation Hubs des Innovationsnetzwerks NEFI empfohlen.

Präsentation Fördermöglichkeiten des Klima- und Energiefonds

Präsentation Fördermöglichkeiten Klima- und Energiefonds

FTI-Initiative für die Transformation der Industrie

Überblick über Fördermöglichkeiten des Klima- und Energiefonds für Forschung, Pilotanlagen und Demonstrationsprojekte zur klimaneutralen Industrie in Österreich.

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Präsentation: Fördermöglichkeiten des Klima- und Energiefonds

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3. Klimaneutralitätsversprechen durch Kompensation
4. Zukunftsversprechen ohne glaubwürdigen Plan

Unternehmen werben häufig mit Zielen wie:

  • „Net Zero bis 2040“

  • „klimaneutral bis 2030“

Solche Aussagen sind künftig nur erlaubt, wenn sie durch konkrete und überprüfbare Transformationspläne hinterlegt sind.

Dazu gehören beispielsweise:

  • definierte Zwischenziele

  • messbare Emissionspfade

  • transparente Umsetzungsstrategien

Neue Informationspflichten für Unternehmen

Neben Verboten führt die Richtlinie auch neue Informationspflichten ein.

Unternehmen müssen künftig klar und transparent kommunizieren:

  • Umweltwirkungen eines Produkts

  • Haltbarkeit und Reparierbarkeit

  • Verfügbarkeit von Software-Updates

  • nachhaltige Lieferoptionen

Damit sollen Konsumentinnen und Konsumenten nachhaltigere Entscheidungen treffen können.

Welche Folgen drohen bei Verstößen?

ie EmpCo-Richtlinie verpflichtet Mitgliedstaaten zu wirksamen Sanktionen. Dazu können gehören:

  • hohe Geldstrafen

  • Unterlassungsklagen

  • Abmahnungen durch Wettbewerber

  • Reputationsschäden

In der EU werden teilweise Strafen von bis zu 4 % des Jahresumsatzes diskutiert bzw. vorgesehen.

Bedeutung für Unternehmen in Österreich

Auch wenn die konkrete Umsetzung noch in nationales Recht erfolgen muss, gilt die EmpCo-Richtlinie automatisch für alle Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen in der EU anbieten.

Für österreichische Unternehmen bedeutet das insbesondere:

  • Marketing muss stärker faktenbasiert werden

  • Nachhaltigkeitskommunikation muss überprüfbar sein

  • ESG-Strategien müssen real umgesetzt werden

  • Transformationspläne werden wichtiger

Besonders relevant ist die Richtlinie für Branchen wie:

  • Energie und Industrie

  • Finanz- und Versicherungssektor

  • Konsumgüter und Handel

  • Mobilität und Tourismus

Zusammenhang mit weiteren EU-Regulierungen

Die EmpCo-Richtlinie steht nicht isoliert, sondern ist Teil eines größeren regulatorischen Rahmens der EU-Nachhaltigkeitspolitik.

Wichtige weitere Regelwerke sind etwa:

  • CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive)

  • Digital Product Passport (DPP)

  • ESPR – Ecodesign for Sustainable Products Regulation

  • Product Carbon Footprint (PCF)

  • VSME-Standards für KMU

Gemeinsam zielen diese Maßnahmen darauf ab, Nachhaltigkeit messbar, transparent und überprüfbar zu machen.

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