Die FTI-Initiative für die Transformation der Industrie des Klima- und Energiefonds soll zur Klimaneutralität der Industrie bei gleichzeitiger Standortsicherung beitragen. Ziel ist die Steigerung der Innovationsfähigkeit österreichischer Unternehmen und Forschungseinrichtungen sowie ihrer Wettbewerbsfähigkeit in internationalen Wertschöpfungsketten für zukunftsfähige Netto-Null-Technologien. Für die aktuelle Ausschreibung steht ein Budget von max. 60 Mio. Euro zur Verfügung.
08.10.2025 – 29.04.2026 12:00 Uhr
Status: Laufend
Zielgruppe: Forschungseinrichtungen, Sonstige, Unternehmen
Budget: 60.000.000 EUR
Diese Ausschreibung richtet sich an Unternehmen, insbesondere des produzierenden Bereichs inkl. Energieversorgungsunternehmen, Technologieanbietende bzw. Zulieferbetriebe entlang der Wertschöpfungskette und Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung.
Diese Ausschreibung richtet sich an Unternehmen, insbesondere des produzierenden Bereichs inkl. Energieversorgungsunternehmen, Technologieanbietende bzw. Zulieferbetriebe entlang der Wertschöpfungskette und Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung.
Gesucht werden innovative Technologien und Systemlösungen in den Bereichen:
Unterstützt wird auch die Fertigungsvorbereitung und die Erprobung von zukunftsfähigen Netto-Null-Technologien.
Das Programm weist im Vergleich zu anderen FTI-Initiativen einen höheren Umsetzungscharakter auf und ermöglicht die Demonstration von Innovationen im realen Umfeld als Grundlage für eine großtechnische Anwendung.
Vor der Einreichung ist ein verpflichtendes Beratungsgespräch mit Mitarbeiter:innen der FFG und/oder der KPC für Leitprojekte, P&D-Anlagen sowie für kombinierte Projekte durchzuführen. Bei der Projektentwicklung und vor der Einreichung eines Projektantrags wird eine Abstimmung mit den Innovation Hubs des Innovationsnetzwerks NEFI empfohlen.

Überblick über Fördermöglichkeiten des Klima- und Energiefonds für Forschung, Pilotanlagen und Demonstrationsprojekte zur klimaneutralen Industrie in Österreich.
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Unternehmen werben häufig mit Zielen wie:
„Net Zero bis 2040“
„klimaneutral bis 2030“
Solche Aussagen sind künftig nur erlaubt, wenn sie durch konkrete und überprüfbare Transformationspläne hinterlegt sind.
Dazu gehören beispielsweise:
definierte Zwischenziele
messbare Emissionspfade
transparente Umsetzungsstrategien
Neben Verboten führt die Richtlinie auch neue Informationspflichten ein.
Unternehmen müssen künftig klar und transparent kommunizieren:
Umweltwirkungen eines Produkts
Haltbarkeit und Reparierbarkeit
Verfügbarkeit von Software-Updates
nachhaltige Lieferoptionen
Damit sollen Konsumentinnen und Konsumenten nachhaltigere Entscheidungen treffen können.
ie EmpCo-Richtlinie verpflichtet Mitgliedstaaten zu wirksamen Sanktionen. Dazu können gehören:
hohe Geldstrafen
Unterlassungsklagen
Abmahnungen durch Wettbewerber
Reputationsschäden
In der EU werden teilweise Strafen von bis zu 4 % des Jahresumsatzes diskutiert bzw. vorgesehen.
Auch wenn die konkrete Umsetzung noch in nationales Recht erfolgen muss, gilt die EmpCo-Richtlinie automatisch für alle Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen in der EU anbieten.
Für österreichische Unternehmen bedeutet das insbesondere:
Marketing muss stärker faktenbasiert werden
Nachhaltigkeitskommunikation muss überprüfbar sein
ESG-Strategien müssen real umgesetzt werden
Transformationspläne werden wichtiger
Besonders relevant ist die Richtlinie für Branchen wie:
Energie und Industrie
Finanz- und Versicherungssektor
Konsumgüter und Handel
Mobilität und Tourismus
Die EmpCo-Richtlinie steht nicht isoliert, sondern ist Teil eines größeren regulatorischen Rahmens der EU-Nachhaltigkeitspolitik.
Wichtige weitere Regelwerke sind etwa:
CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive)
Digital Product Passport (DPP)
ESPR – Ecodesign for Sustainable Products Regulation
Product Carbon Footprint (PCF)
VSME-Standards für KMU
Gemeinsam zielen diese Maßnahmen darauf ab, Nachhaltigkeit messbar, transparent und überprüfbar zu machen.
© Text-Quellen:
Europäische Union: Richtlinie (EU) 2024/825 „Empowering Consumers for the Green Transition“
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L_202400825
ClimatePartner – Erklärung der EmpCo-Richtlinie
https://www.climatepartner.com/de/wissen/glossar/empowering-consumers-richtlinie-empco
PwC – Überblick zur EmpCo-Richtlinie und Auswirkungen für Unternehmen
https://www.pwc.de/de/nachhaltigkeit/empco-richtlinie.html
Wirtschaftskammer Österreich – Greenwashing und EU-Regulierung
https://www.wko.at/nachhaltigkeit/eu-richtlinien-greenwashing
Ratgeber Recht – EmpCo-Richtlinie und neue Regeln für Umweltwerbung
https://www.ratgeberrecht.eu/aktuell/empco-richtlinie/
IHK – Neue Regeln zu Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen
https://www.ihk.de/sbh/unternehmer/energie-umwelt/umwelt/klimaschutz/neue-regeln-zu-umweltaussagen-6120460
Brainpower Austria – Überblick über das Greenwashing-Verbot ab 2026
https://www.brainpower-austria.at/greenwashing-verbot-pfas-verbot-2026-oesterreich-eu-umweltwerbung/
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