Mit der EU-Richtlinie Empowering Consumers for the Green Transition (EmpCo) setzt die Europäische Union einen wichtigen Schritt gegen Greenwashing. Ab 27. September 2026 gelten EU-weit strengere Regeln für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen von Unternehmen. Ziel ist es, Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen und sicherzustellen, dass Umweltversprechen tatsächlich auf überprüfbaren Fakten beruhen.
Für Unternehmen in Österreich bedeutet das: Nachhaltigkeitskommunikation wird künftig deutlich stärker reguliert – und muss wissenschaftlich belegbar sein.
In den letzten Jahren ist Nachhaltigkeit zu einem wichtigen Marketingargument geworden. Begriffe wie „klimaneutral“, „umweltfreundlich“ oder „nachhaltig“ finden sich inzwischen auf Produkten, Websites und Werbekampagnen in nahezu allen Branchen.
Studien der EU zeigen jedoch, dass ein erheblicher Teil dieser Aussagen ungenau, übertrieben oder schlicht falsch ist. Die neue EmpCo-Richtlinie soll deshalb verhindern, dass Unternehmen mit unklaren oder irreführenden Umweltversprechen werben. Gleichzeitig soll sie Konsumentinnen und Konsumenten ermöglichen, fundierte und nachhaltige Kaufentscheidungen zu treffen.
Die EmpCo-Richtlinie ist bereits beschlossen. Für Unternehmen gilt folgender Zeitplan:
| Datum | Bedeutung |
|---|---|
| 26. März 2024 | die EU-Richtlinie ((EU) 2024/825 – „Empowering Consumers for the Green Transition“ (EmpCo) ist in Kraft getreten |
| 27. März 2026 | Umsetzung in nationales Recht der Mitgliedstaaten |
| 27. September 2026 | verbindliche Anwendung für Unternehmen |
Damit bleibt Unternehmen noch Zeit, ihre Kommunikation und Marketingstrategien anzupassen – spätestens 2026 müssen jedoch alle Aussagen den neuen Regeln entsprechen. Die EmpCo-Richtlinie umfasst folgende zentrale Verbote:
Allgemeine Aussagen wie
„umweltfreundlich“
„klimafreundlich“
„grün“
„nachhaltig“
dürfen künftig nur verwendet werden, wenn eine nachweisbare, außergewöhnlich gute Umweltleistung belegt werden kann.
Viele Produkte nutzen eigene Labels oder Siegel.
Die EmpCo-Richtlinie verbietet künftig:
selbst entwickelte Nachhaltigkeitslabels
Siegel ohne unabhängige Zertifizierung
intransparente oder nicht überprüfbare Bewertungssysteme
Zulässig sind nur noch offizielle oder zertifizierte Systeme.
Besonders relevant für Unternehmen ist ein weiteres Verbot:
Aussagen wie
„klimaneutral“
„CO₂-neutral“
„klimapositiv“
sind unzulässig, wenn sie ausschließlich auf CO₂-Kompensationen außerhalb der Wertschöpfungskette beruhen.
Damit reagiert die EU auf verbreitete Kritik an Offsetting-Modellen, bei denen Emissionen nicht reduziert, sondern lediglich kompensiert werden.
Unternehmen werben häufig mit Zielen wie:
„Net Zero bis 2040“
„klimaneutral bis 2030“
Solche Aussagen sind künftig nur erlaubt, wenn sie durch konkrete und überprüfbare Transformationspläne hinterlegt sind.
Dazu gehören beispielsweise:
definierte Zwischenziele
messbare Emissionspfade
transparente Umsetzungsstrategien
Neben Verboten führt die Richtlinie auch neue Informationspflichten ein.
Unternehmen müssen künftig klar und transparent kommunizieren:
Umweltwirkungen eines Produkts
Haltbarkeit und Reparierbarkeit
Verfügbarkeit von Software-Updates
nachhaltige Lieferoptionen
Damit sollen Konsumentinnen und Konsumenten nachhaltigere Entscheidungen treffen können.
ie EmpCo-Richtlinie verpflichtet Mitgliedstaaten zu wirksamen Sanktionen. Dazu können gehören:
hohe Geldstrafen
Unterlassungsklagen
Abmahnungen durch Wettbewerber
Reputationsschäden
In der EU werden teilweise Strafen von bis zu 4 % des Jahresumsatzes diskutiert bzw. vorgesehen.
Auch wenn die konkrete Umsetzung noch in nationales Recht erfolgen muss, gilt die EmpCo-Richtlinie automatisch für alle Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen in der EU anbieten.
Für österreichische Unternehmen bedeutet das insbesondere:
Marketing muss stärker faktenbasiert werden
Nachhaltigkeitskommunikation muss überprüfbar sein
ESG-Strategien müssen real umgesetzt werden
Transformationspläne werden wichtiger
Besonders relevant ist die Richtlinie für Branchen wie:
Energie und Industrie
Finanz- und Versicherungssektor
Konsumgüter und Handel
Mobilität und Tourismus
Die EmpCo-Richtlinie steht nicht isoliert, sondern ist Teil eines größeren regulatorischen Rahmens der EU-Nachhaltigkeitspolitik.
Wichtige weitere Regelwerke sind etwa:
CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive)
Digital Product Passport (DPP)
ESPR – Ecodesign for Sustainable Products Regulation
Product Carbon Footprint (PCF)
VSME-Standards für KMU
Gemeinsam zielen diese Maßnahmen darauf ab, Nachhaltigkeit messbar, transparent und überprüfbar zu machen.
© Text-Quellen:
Europäische Union: Richtlinie (EU) 2024/825 „Empowering Consumers for the Green Transition“
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L_202400825
ClimatePartner – Erklärung der EmpCo-Richtlinie
https://www.climatepartner.com/de/wissen/glossar/empowering-consumers-richtlinie-empco
PwC – Überblick zur EmpCo-Richtlinie und Auswirkungen für Unternehmen
https://www.pwc.de/de/nachhaltigkeit/empco-richtlinie.html
Wirtschaftskammer Österreich – Greenwashing und EU-Regulierung
https://www.wko.at/nachhaltigkeit/eu-richtlinien-greenwashing
Ratgeber Recht – EmpCo-Richtlinie und neue Regeln für Umweltwerbung
https://www.ratgeberrecht.eu/aktuell/empco-richtlinie/
IHK – Neue Regeln zu Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen
https://www.ihk.de/sbh/unternehmer/energie-umwelt/umwelt/klimaschutz/neue-regeln-zu-umweltaussagen-6120460
Brainpower Austria – Überblick über das Greenwashing-Verbot ab 2026
https://www.brainpower-austria.at/greenwashing-verbot-pfas-verbot-2026-oesterreich-eu-umweltwerbung/
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