Neue EU-Regeln gegen Greenwashing: Was die EmpCo-Richtlinie ab 2026 für Unternehmen in Österreich bedeutet

Mit der EU-Richtlinie Empowering Consumers for the Green Transition (EmpCo) setzt die Europäische Union einen wichtigen Schritt gegen Greenwashing. Ab 27. September 2026 gelten EU-weit strengere Regeln für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen von Unternehmen. Ziel ist es, Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schützen und sicherzustellen, dass Umweltversprechen tatsächlich auf überprüfbaren Fakten beruhen.

Für Unternehmen in Österreich bedeutet das: Nachhaltigkeitskommunikation wird künftig deutlich stärker reguliert – und muss wissenschaftlich belegbar sein.

Warum die EU gegen Greenwashing vorgeht

In den letzten Jahren ist Nachhaltigkeit zu einem wichtigen Marketingargument geworden. Begriffe wie „klimaneutral“, „umweltfreundlich“ oder „nachhaltig“ finden sich inzwischen auf Produkten, Websites und Werbekampagnen in nahezu allen Branchen.

Studien der EU zeigen jedoch, dass ein erheblicher Teil dieser Aussagen ungenau, übertrieben oder schlicht falsch ist. Die neue EmpCo-Richtlinie soll deshalb verhindern, dass Unternehmen mit unklaren oder irreführenden Umweltversprechen werben. Gleichzeitig soll sie Konsumentinnen und Konsumenten ermöglichen, fundierte und nachhaltige Kaufentscheidungen zu treffen.

Zeitplan der neuen EU-Regeln und ihre zentralen Verbote

Die EmpCo-Richtlinie ist bereits beschlossen. Für Unternehmen gilt folgender Zeitplan:

DatumBedeutung
26. März 2024die EU-Richtlinie ((EU) 2024/825 – „Empowering Consumers for the Green Transition“ (EmpCo) ist in Kraft getreten
27. März 2026Umsetzung in nationales Recht der Mitgliedstaaten
27. September 2026verbindliche Anwendung für Unternehmen

Damit bleibt Unternehmen noch Zeit, ihre Kommunikation und Marketingstrategien anzupassen – spätestens 2026 müssen jedoch alle Aussagen den neuen Regeln entsprechen. Die EmpCo-Richtlinie umfasst folgende zentrale Verbote:

1. Vage Umweltbegriffe ohne Nachweis

Allgemeine Aussagen wie

  • „umweltfreundlich“

  • „klimafreundlich“

  • „grün“

  • „nachhaltig“

dürfen künftig nur verwendet werden, wenn eine nachweisbare, außergewöhnlich gute Umweltleistung belegt werden kann.

2. Nachhaltigkeitssiegel ohne unabhängige Zertifizierung

Viele Produkte nutzen eigene Labels oder Siegel.

Die EmpCo-Richtlinie verbietet künftig:

  • selbst entwickelte Nachhaltigkeitslabels

  • Siegel ohne unabhängige Zertifizierung

  • intransparente oder nicht überprüfbare Bewertungssysteme

Zulässig sind nur noch offizielle oder zertifizierte Systeme.

3. Klimaneutralitätsversprechen durch Kompensation

Besonders relevant für Unternehmen ist ein weiteres Verbot:

Aussagen wie

  • „klimaneutral“

  • „CO₂-neutral“

  • „klimapositiv“

sind unzulässig, wenn sie ausschließlich auf CO₂-Kompensationen außerhalb der Wertschöpfungskette beruhen.

Damit reagiert die EU auf verbreitete Kritik an Offsetting-Modellen, bei denen Emissionen nicht reduziert, sondern lediglich kompensiert werden.

4. Zukunftsversprechen ohne glaubwürdigen Plan

Unternehmen werben häufig mit Zielen wie:

  • „Net Zero bis 2040“

  • „klimaneutral bis 2030“

Solche Aussagen sind künftig nur erlaubt, wenn sie durch konkrete und überprüfbare Transformationspläne hinterlegt sind.

Dazu gehören beispielsweise:

  • definierte Zwischenziele

  • messbare Emissionspfade

  • transparente Umsetzungsstrategien

Neue Informationspflichten für Unternehmen

Neben Verboten führt die Richtlinie auch neue Informationspflichten ein.

Unternehmen müssen künftig klar und transparent kommunizieren:

  • Umweltwirkungen eines Produkts

  • Haltbarkeit und Reparierbarkeit

  • Verfügbarkeit von Software-Updates

  • nachhaltige Lieferoptionen

Damit sollen Konsumentinnen und Konsumenten nachhaltigere Entscheidungen treffen können.

Welche Folgen drohen bei Verstößen?

ie EmpCo-Richtlinie verpflichtet Mitgliedstaaten zu wirksamen Sanktionen. Dazu können gehören:

  • hohe Geldstrafen

  • Unterlassungsklagen

  • Abmahnungen durch Wettbewerber

  • Reputationsschäden

In der EU werden teilweise Strafen von bis zu 4 % des Jahresumsatzes diskutiert bzw. vorgesehen.

Bedeutung für Unternehmen in Österreich

Auch wenn die konkrete Umsetzung noch in nationales Recht erfolgen muss, gilt die EmpCo-Richtlinie automatisch für alle Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen in der EU anbieten.

Für österreichische Unternehmen bedeutet das insbesondere:

  • Marketing muss stärker faktenbasiert werden

  • Nachhaltigkeitskommunikation muss überprüfbar sein

  • ESG-Strategien müssen real umgesetzt werden

  • Transformationspläne werden wichtiger

Besonders relevant ist die Richtlinie für Branchen wie:

  • Energie und Industrie

  • Finanz- und Versicherungssektor

  • Konsumgüter und Handel

  • Mobilität und Tourismus

Zusammenhang mit weiteren EU-Regulierungen

Die EmpCo-Richtlinie steht nicht isoliert, sondern ist Teil eines größeren regulatorischen Rahmens der EU-Nachhaltigkeitspolitik.

Wichtige weitere Regelwerke sind etwa:

  • CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive)

  • Digital Product Passport (DPP)

  • ESPR – Ecodesign for Sustainable Products Regulation

  • Product Carbon Footprint (PCF)

  • VSME-Standards für KMU

Gemeinsam zielen diese Maßnahmen darauf ab, Nachhaltigkeit messbar, transparent und überprüfbar zu machen.

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