Die Europäische Union verfolgt das Ziel, bis 2050 klimaneutral zu werden. Neben der dringend notwendigen Reduktion von Treibhausgasemissionen sollen auch Technologien zur dauerhaften CO₂-Entnahme zum Einsatz kommen. Die Verordnung (EU) 2024/3012 hat dazu einen freiwilligen EU-weiten Rahmen für die Zertifizierung solcher Maßnahmen geschaffen.
Ein neuer Verordnungsentwurf konkretisiert nun die Methoden zur Zertifizierung für drei CO₂-Entnahmetechnologien:
Ziel ist es, einheitliche Standards für die Berechnung, Überwachung, Nachhaltigkeit und Haftung bei CO₂-Entnahmen zu schaffen. Damit soll Greenwashing vermieden und gleichzeitig Investitionen erleichtert werden.
DACCS entzieht der Atmosphäre direkt CO₂, das anschließend in geologischen Formationen gespeichert wird. Die Anlagen müssen in der EU stehen und strenge Monitoring- und Sicherheitsvorgaben erfüllen.
BioCCS bezieht sich auf CO₂, das aus der Nutzung biogener Stoffe (z. B. Holz oder landwirtschaftliche Rückstände) freigesetzt und gespeichert wird. Hier gelten zusätzliche Nachhaltigkeitsanforderungen: Die Biomasse darf nicht nur für den Zweck der CO₂-Abscheidung angebaut werden und muss im Einklang mit Umwelt- und Bodenschutz stehen.
BCR zielt auf die Herstellung von stabiler Biokohle, die dauerhaft im Boden oder in Produkten eingebunden wird. Nur bestimmte Reststoffe (z. B. landwirtschaftliche Abfälle) dürfen verwendet werden. Auch hier gelten klare Anforderungen an Rückverfolgbarkeit und Umweltverträglichkeit.
Alle drei Technologien leiden derzeit unter einem wirtschaftlichen Nachteil: Sie verursachen hohe Kosten, bringen aber bislang keine Erträge aus dem Emissionshandel. Um Investitionen dennoch attraktiv zu machen, sollen zertifizierte CO₂-Entnahmeeinheiten als handelbare Produkte eingeführt und durch öffentliche Förderung ergänzt werden.
Die Verordnung betont, dass keine negativen Effekte auf Ökosysteme oder Landnutzung entstehen dürfen. Gleichzeitig werden genaue Kriterien zur Berechnung, Überprüfung und Haftung bei CO₂-Leckagen eingeführt.
Der Entwurf stellt einen bedeutenden Schritt dar, um dauerhafte CO₂-Entnahme als glaubwürdige Klimaschutzmaßnahme in der EU zu etablieren – unter klaren, verbindlichen Bedingungen für Nachhaltigkeit, Transparenz und Umweltschutz.
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