Österreich setzt die EU-Nachhaltigkeitsberichtspflicht um (CSRD / NaBeG)

Nachhaltigkeitsberichte werden in Europa künftig ähnlich wichtig wie Finanzberichte. Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) führt die Europäische Union neue Berichtspflichten für Unternehmen ein. Ziel ist es, mehr Transparenz über Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen (ESG) zu schaffen und Investoren sowie der Öffentlichkeit vergleichbare Nachhaltigkeitsinformationen bereitzustellen.

Die Richtlinie wurde am 14. Dezember 2022 verabschiedet, am 5. Januar 2023 trat sie in Kraft und gilt grundsätzlich für Berichtsjahre ab 1. Januar 2024.

In Österreich erfolgt die Umsetzung durch das Nachhaltigkeitsberichtsgesetz (NaBeG). Der österreichische Nationalrat hat dieses Gesetz am 21. Jänner 2026 beschlossen, um die EU-Vorgaben in nationales Recht zu übertragen.

Für viele Unternehmen bedeutet das: Nachhaltigkeit wird künftig ein fixer Bestandteil der Unternehmensberichterstattung.

Wen betrifft die Regelung?
Phase 1 – große Unternehmen

Große Unternehmen müssen zuerst berichten. Dazu zählen Unternehmen, die mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllen:

  • mehr als 250 Mitarbeitende

  • mehr als 50 Mio. € Umsatz

  • mehr als 25 Mio. € Bilanzsumme

Diese Unternehmen müssen ihre Nachhaltigkeitsdaten erstmals für das Geschäftsjahr 2025 oder 2027 (je nach Reformstand) veröffentlichen.

Phase 2 – weitere Unternehmen

In weiteren Schritten werden auch:

  • börsennotierte KMU

  • große Tochterunternehmen internationaler Konzerne

in die Berichtspflicht aufgenommen.

Gleichzeitig arbeitet die EU an vereinfachten Standards für KMU, damit kleinere Unternehmen nicht übermäßig belastet werden.

Was muss im Nachhaltigkeitsbericht stehen?

ie Berichterstattung erfolgt nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Diese definieren detailliert, welche Informationen Unternehmen offenlegen müssen.

Typische Inhalte sind:

Umwelt (Environmental)
  • CO₂-Emissionen

  • Energieverbrauch

  • Klimarisiken

  • Ressourcennutzung

Soziales (Social)
  • Arbeitsbedingungen

  • Diversität

  • Lieferkettenstandards

Unternehmensführung (Governance)
  • Compliance

  • Antikorruption

  • Risikomanagement

Ein zentrales Konzept ist dabei die „doppelte Wesentlichkeit“: Unternehmen müssen sowohl

  1. ihre Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft

  2. sowie die Risiken des Klimawandels für ihr Unternehmen

analysieren und berichten.

Was Unternehmen jetzt tun sollten
1. Betroffenheit prüfen

Der erste Schritt ist zu klären, ob das Unternehmen tatsächlich unter die Berichtspflicht fällt.

Dabei helfen:

  • Steuerberater:innen

  • Wirtschaftsprüfer:innen

  • Branchenverbände

Eine erste Orientierung bieten auch Informationsseiten von Behörden und Wirtschaftskammern.

2. Nachhaltigkeitsstrategie definieren

Unternehmen sollten sich grundlegende Fragen stellen:

  • Welche Klimaziele verfolgt das Unternehmen?

  • Welche Risiken entstehen durch Klimawandel oder Regulierung?

  • Welche Chancen ergeben sich durch nachhaltige Technologien?

Diese strategische Perspektive ist ein zentraler Bestandteil der CSRD-Berichterstattung.

3. Daten sammeln

Die größte Herausforderung ist häufig die Datenerhebung.

Wichtige Daten sind beispielsweise:

  • Energieverbrauch

  • Treibhausgasemissionen

  • Materialverbrauch

  • Lieferketteninformationen

Viele Unternehmen müssen dafür erstmals interne Datensysteme aufbauen.

4. Wesentlichkeitsanalyse durchführen

Ein Kernelement der CSRD ist die sogenannte doppelte Wesentlichkeitsanalyse.

Dabei wird untersucht:

  • welche Nachhaltigkeitsthemen für das Unternehmen besonders relevant sind

  • welche Auswirkungen das Unternehmen auf Umwelt und Gesellschaft hat

Diese Analyse bildet die Grundlage für den gesamten Bericht.

5. Nachhaltigkeitsbericht erstellen und prüfen lassen

Der Nachhaltigkeitsbericht muss künftig:

  • Teil des Lageberichts sein

  • digital eingereicht werden

  • extern geprüft werden

Das NaBeG sieht außerdem vor, dass Nachhaltigkeitsberichte künftig ähnlich streng kontrolliert werden wie Finanzberichte.

Wo findet man verlässliche Informationen?

Viele Unternehmen sind derzeit unsicher, welche Anforderungen genau gelten. Folgende Informationsquellen sind besonders hilfreich:Behörden und öffentliche Stellen

Diese Quellen bieten Leitfäden, FAQs und Webinare zur Umsetzung der neuen Berichtspflichten.

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